Unser umfangreiches Fahrtenprogramm ist seit Jahren ein elementarer und wichtiger Bestandteil unseres Schulprofils und eine enorme Bereicherung für die gesamte Schulgemeinschaft: Von der 5. Jahrgangsstufe an sind unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den betreuenden Lehrkräften und teilweise auch mit unseren Tutorinnen und Tutoren unterwegs. Im Münchner Alpenvorland geht es beispielsweise auf ökologische Entdeckungstour, im Jugendcamp Inzell sind sportlicher und sozialer Einsatz gefragt und die Sprachreise nach Broadstairs, England, bietet eine Vielzahl an interkulturellen Erlebnissen. Auf politisch-historische Studienfahrt geht es nach Berlin und in Österreich machen die Schülerinnen und Schüler unvergessliche Wintersporterfahrungen. Dazu bieten wir einen Schüleraustausch mit Schweden und Frankreich sowie mit Partnerschulen innerhalb Deutschlands an. Im Vordergrund stehen bei allen Fahrten die Förderung des sozialen Miteinanders und der fachliche Bildungsauftrag, je nach thematischem Schwerpunkt der jeweiligen Fahrt. Und natürlich dürfen Spaß, Zusammenhalt und Begeisterung nicht fehlen.
Was unsere Philosophie von der anderer Schulen unterscheidet, ist die Tatsache, dass am MTG fast immer die gesamte Jahrgangsstufe zusammen die Reise antritt. Dies ist organisatorisch zwar aufwändiger, zahlt sich aber dadurch aus, dass die Kinder und Jugendlichen immer auch mit allen anderen Klassen in Kontakt treten und so die Schulgemeinschaft stärken. Dadurch bietet sich in besonderer Weise die Möglichkeit, sich untereinander kennenzulernen und klassenverbundübergreifende Freundschaften zu schließen. Zudem wird die Integration der Förderklassen in die Jahrgangsstufen gezielt gestärkt.
Die positiven Erfahrungen und die Rückmeldungen aller beteiligten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sind ein Beleg für den großen Ertrag und den Erfolg unserer Fahrten, die unter anderem einmalige Gelegenheiten für einen intensiven Austausch zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften außerhalb des schulischen Alltags bieten, und somit auch nach der Fahrt noch lange nachwirken.
Für die erfolgreiche Durchführung des Fahrtenprogramms sind drei Dinge von besonderer Wichtigkeit:
1. Motivierte und begeisterungsfähige Schülerinnen und Schüler, die aufgeschlossen und diszipliniert an den Fahrten teilnehmen,
2. die Unterstützung der Eltern und deren Bereitschaft, die Teilnahme ihrer Kinder an den Fahrten zu finanzieren,
3. und nicht zuletzt Lehrkräfte, die diese Fahrten begeistert organisieren und begleiten.
Untrennbar mit den Fahrten ist ein gewisser Ausfall an Unterricht verbunden. Dies setzt das Verständnis der Eltern voraus, aber auch ein hohes Maß an Disziplin der Schülerinnen und Schüler, die während der Abwesenheit ihrer Fachlehrkräfte gewissenhaft die Arbeitsaufträge erledigen, die ihnen für diese Zeit aufgegeben wurden. Nur so kann das attraktive Fahrtenprogramm auch zukünftig im heute bekannten Umfang erhalten und durchgeführt werden.
Bezüglich der finanziellen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Herrn Markl.
Sollte Ihr Kind kurzfristig erkranken und an der Fahrt nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig das Sekretariat.
Teilnahme und Verhalten
Die Fahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen, an der alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe teilnehmen. Es gelten die bekannten Regeln auf Schulfahrten. Von den Schülerinnen und Schüler wird außerdem erwartet, dass sie sich in die Klassengemeinschaft einordnen und den Anordnungen der Lehrkräfte unbedingt Folge leisten. Auch wenn wir davon ausgehen, dass der folgende Hinweis nicht nötig ist: Bei grobem Fehlverhalten muss ggf. auf eigene Kosten die Rückreise angetreten bzw. das Kind abgeholt werden. (s.a. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2010)
Hinweise zu den Kosten
Sollten pro Schülerin und Schüler weniger als 5 Euro übrigbleiben, verbleibt der Restbetrag zur Verwaltungsvereinfachung auf dem Fahrtenkonto der Schule, es sei denn, Sie beantragen eine individuelle Rückzahlung. Bereits entstandene Kosten können bei einem Reiserücktritt in der Regel nicht zurückerstattet werden.