„Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.“ (Augustinus Aurelius)

Ein paar Monate, ein halbes Jahr oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland zu verbringen – ein Traum für viele Schülerinnen und Schüler. Im G9 eröffnet besonders die Jahrgangsstufe 11 die Möglichkeit eines Schulbesuchs im Ausland. Grundsätzlich ist er aber auch in einem früheren Schuljahr möglich.

Die Planungen für einen Auslandsaufenthalt in Jgst. 11 beginnen mit dem Ende der Jahrgangsstufe 8, wenn individuelle Fördermaßnahmen am Maria-Theresia Gymnasium für die Zeit der 9. und 10.Jahrgangsstufe gewählt werden können.

Die Organisation des Auslandsaufenthaltes an sich sollte gegen Ende der 9., eher aber zu Beginn der 10.Jahrgangsstufe in Angriff genommen werden: Dann geht es darum, eine geeignete Organisation (wie zum Beispiel yfu, aifs oder den Bayerischen Jugendring) zu wählen, privat zu planen oder sich bei einem Stipendienprogramm zu bewerben, etwa beim parlamentarischen Programm des Bundestages oder bei ASSIST, einem Programm für den Besuch amerikanischer Privatschulen.

Schritt für Schritt ins Ausland – und wieder zurück

1. Planung

private Planung:

Ob mit einer Organisation oder privat, ob in eine Gastfamilie oder in ein Internat – diese Planungen laufen außerhalb unserer Schule. Über unsere Beratungslehrerin Frau Lackner können wir aber gerne über bisherige Erfahrungen unserer Schülerinnen und Schüler berichten. Grundsätzlich ist sie Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Auslandsaufenthalt.

Elternabend:

In aller Regel bieten wir Anfang November einen Informationsabend mit Erfahrungsberichten ehemaliger Auslandsschülerinnen -schüler an. Die Einladung erfolgt über das Elternportal.

Empfehlungsschreiben (letters of recommendation):

Falls die gewählte Organisation ein Empfehlungsschreiben fordert, soll dieses bitte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf und, bei Versand durch die Schule, mit genauen Versandangaben und einem frankierten DIN A4 Kuvert bei den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen erbeten werden.

Übertragungen von Zeugnissen ins Englische (transcripts):

Die amtliche Übersetzung von Zeugnissen fällt in die Zuständigkeit der öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer. Das MTG bestätigt gerne die Richtigkeit solcher Übersetzungen. Eine andere Möglichkeit bietet das KM seit diesem Schuljahr an. Schülerinnen und Schülern, die eine amtliche Übersetzung benötigen, können wir nun ein online Formular zur Verfügung stellen, wodurch sich die Übersetzungskosten verringern.

2. Beantragung der Beurlaubung bei der Schule

Nachricht an Frau Stephanie Ahrens (stephanie.ahrens@muenchen.de)  – per Brief oder per Mail frei formuliert, z.B.:

“Zum Schulbesuch im Ausland bitten wir um die Beurlaubung unseres Sohnes/unserer Tochter, Klasse …., im Schuljahr ………../………… von………….. bis………….”

Für den Fall der Beurlaubung für das zweite Schulhalbjahr oder das gesamte Schuljahr folgt der Zusatz:

“Zugleich beantragen wir das Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe für das Schuljahr …………../…………………… (=Folgejahr des Auslandsjahres).”

Genaue Rahmendaten im Antrag nicht vergessen!

Sobald die schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Schule dem MTG vorliegt, kann die Beurlaubung vom Unterricht am MTG ausgesprochen werden. Sie wird Ihnen postalisch zugesandt.

Bei Beurlaubung nur für das 1. Schulhalbjahr wird mit dem Schulbesuch in Deutschland im 2. Schulhalbjahr die Erlaubnis zum Vorrücken erworben.

Ob das Vorrücken auf Probe bestanden ist, entscheiden die Noten des Semesters Q 12/1.

(Bedingungen für das Bestehen: Noten in D, E, M max. zweimal weniger als 5 Punkte, von allen Noten: max. dreimal weniger als 5 Punkte, keine 0 Punkte)

Wir bitten darum, den Antrag auf Beurlaubung bis Ende März des laufenden Schuljahres zu stellen, da zu diesem Zeitpunkt die Erhebung der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr und die Klasseneinteilung beginnt.

3. Rückkehr

Aus rechtlichen Gründen bitte auf keinen Fall versäumen:
Vorlage einer Bestätigung über den (durchgängigen) Schulbesuch im Ausland (mit Bestätigung über die dabei erzielten Leistungen). Mit der Rückkehr nehmen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar wieder am Unterricht am MTG teil.

Wir wünschen einen gelungenen und erlebnisreichen Auslandsaufenthalt!